Ökosteuerrückvergütung

Strom- und Energiesteuer machen einen nicht unerheblichen Teil der Energiekosten aus (siehe oben). Unternehmen aus der Produktion und Landwirtschaft können Rückerstattungen von bereits entrichteten Energie- und Stromsteuern beantragen. Die Rückerstattungen können sogar noch für das Vorjahr in Anspruch genommen werden. Unterschieden wird zwischen Grund- und Spitzenentlastung. Für die Grundentlastung bedarf es nur der Einreichung des passenden Antrags, bei der Spitzenentlastung gibt es mehrere Sachverhalte im Vorfeld zu prüfen.

Gerne analysieren wir Ihr Erstattungspotential und unterstützen beim Antragsprozess.

Berechenen Sie jetzt mit unserem Strom- und Energiesteuerrechner Ihre mögliche Rückerstattung!