Ökosteuerrückvergütung

Strom- und Energiesteuer machen einen nicht unerheblichen Teil der Energiekosten aus (siehe oben). Unternehmen aus der Produktion und Landwirtschaft können Rückerstattungen von bereits entrichteten Energie- und Stromsteuern beantragen. Die Rückerstattungen können sogar noch für das Vorjahr in Anspruch genommen werden. Unterschieden wird zwischen Grund- und Spitzenentlastung. Für die Grundentlastung bedarf es nur der Einreichung des passenden Antrags, bei der Spitzenentlastung gibt es mehrere Sachverhalte im Vorfeld zu prüfen.

Gerne analysieren wir Ihr Erstattungspotential und unterstützen beim Antragsprozess.

Berechenen Sie jetzt mit unserem Strom- und Energiesteuerrechner Ihre mögliche Rückerstattung!

Strom- und Energiesteuer-Rechner

Für kleine und mittlere Unternehmen des Produzierenden Gewerbes
Jährlicher Energieverbauch
Stromverbrauch in kWh
Heizölverbrauch in l
Erdgasverbrauch in kWh
Flüssiggasverbrauch in kg
Grundentlastung
Spitzenausgleich
0
0
Ist ein Energiemanagmentsystem nach ISO 50001, ein Umweltmanagementsystem nach EMAS-Verordnung oder ein alternatives System nach SpaEfV (nur bei KMU) vorhanden?
Ergebnis