Energieausweise – ohne geht’s nicht mehr

TauGeSa hat ein kundenfreundliches preisoptimiertes System zur Ausweiserstellung entwickelt. Nehmen Sie Kontakt auf!

Bedeutung in der Gesellschaft

Der energetische Zustand einer Immobilie beeinflusst zunehmend die Kauf- und Mietentscheidung von Immobilieninteressenten. Gerade Heizung und Warmwasserbereitung machen rund ein Drittel des gesamtdeutschen Primärenergieverbrauchs aus. Die Energiepreise steigen permanent. Es ist somit absolut nachvollziehbar, dass man als Bewohner auf Transparenz zur energetischen Qualität des Gebäudes besteht.

Gesetzliche Vorschrift

Die EU-Gebäuderichtlinie wird durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) umgesetzt. Das GEG schreibt vor, dass im Falle des Verkaufs, der Modernisierung der Neuvermietung oder -verpachtung eines Gebäudes ein Energieausweis zwingend vorliegen muss. Nach § 108 (2) GEG ist bei Regelverstößen ein Bußgeldrahmen von 5.000 bis 50.000€ vorgesehen.

Ausblick zum Energiesparen

Die im Ausweis kurz beschriebenen Modernisierungsvorschläge zeigen mögliche Energieeinsparungen auf. Auch die positiven Auswirkungen auf den Umweltschutz in Form von CO2-Einsparungen werden dargestellt. Mit der durchgeführten Gebäudeanalyse ist auch gleichzeitig die Datengrundlage für eine Gebäudeenergieberatung geschaffen.

Energiebedarfsausweis

Der Ausweis auf Basis des Energiebedarfs ist deutlich aufwendiger, aber auch deutlich inhaltvoller. Er macht Aussage über den energetischen Gebäudezustand unabhängig vom Nutzerverhalten. Er ist dann gesetzlich vorgeschrieben, wenn der Bauantrag vor dem 01.11.1977 erstellt wurde und keine energetische Sanierung gemäß Wärmeschutzverordnung (WSchV) vom 11.08.1977 stattgefunden hat. Auch im Falle von Neu-, An- oder Umbauten gilt Vorlagepflicht. Bei Gebäuden mit fünf und mehr Wohneinheiten besteht Wahlrecht bezüglich der Auswahl des Ausweises.

Energieverbrauchsausweis

Der Ausweis auf Basis des Verbrauchs zeigt den witterungsbereinigten Energieverbrauch auf. Das Nutzerverhalten spielt hier eine entscheidende Rolle. Er macht keine Aussage über den energetischen Zustand des Gebäudes. Der Energieverbrauchsausweis kann für alle Gebäude vorgeschrieben, deren Bauantrag nach dem 01.11.1977 gestellt wurde bzw. entsprechend ertüchtigt wurden oder die mehr als fünf Wohneinheiten aufweisen.

Gültigkeit

Beide Ausweise haben eine Gültigkeit von 10 Jahren ab dem Erstellungsdatum.