Förderung für eine bessere Zukunft
In Form von konkreten Klimaschutz-Teilkonzepten bietet das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) Kommunen die Plattform zu einer klimafreundlichen, energieeffizienten und zukunftsweisenden Entwicklung. Die Erstellung von Klimaschutz-Teilkonzepten wird mit bis zu 50% (Finanzschwache Kommunen bis zu 95%), die beratende Begleitung bei der Umsetzung mit bis zu 50% gefördert.
Es werden klimaschutzrelevante Bereiche in den Sektoren private Haushalte, Gewerbe und Industrie, öffentliche Liegenschaften und Verkehr definiert. Mittels einer Situationsanalyse in Zusammenhang mit den gegebenen Potenzialen zur Einsparung von Energie und klimaschädlichen Emissionen werden gemeinsam mit den verschiedenen relevanten Akteuren detaillierte Teilkonzepte als Planungs- und Entscheidungshilfe entwickelt. Die Teilkonzepte in den definierten Bereichen werden auf Wirtschaftlichkeit, Machbarkeit (Investitionen) und regionale Wertschöpfungskreisläufe geprüft. Die relevanten Akteure sind vorrangig vom definierten Bereich abhängig, können aber wie bei den Integrierten Klimaschutzkonzepten Personen aus Politik, Industrie, Gewerbe, Vereinen, engagierte Bewohner und andere Meinungsbildner sein.
Hierzu werden insbesondere folgende Aspekte je nach Bereich und Sektor gemeinsam betrachtet, einbezogen bzw. erarbeitet:
- Potentiale einer regenerativen Energieversorgung und der damit verbundenen nachhaltigen Reduzierung
des CO2-Ausstoßes - dezentrale Energieversorgung, energieautarke Bereiche, eigene Wärme- und Energienetze, Energiespeicherung, Energieflächenmanagement
- Bildung von virtuellen Kraftwerken (Verbund dezentraler Kraftwerke)
- Erarbeitung von Energiestrategien, Nutzerverhalten
- Wärmeversorgungsvorhaben (Nah- und Fernwärme, Kraftwärmekopplung)
- Energie-Managementsysteme, Controlling-Instrumente
- Potentiale innovativer Beleuchtungs-, Steuer- und Regelungstechnik
- Verkehr
- Zeitpläne, CO2-Bilanzen, Maßnahmenpläne, Contracting-Modelle, Energielieferverträge
TauGeSa unterstützt die interessierten Landkreise, Kommunen oder Städte selbstverständlich schon im Prozess der Antragstellung.