Nachweis nach § 71 Abs. 11 GEG
Ab dem 01. Januar 2024 tritt das novellierte Gebäudeenergiegesetz in Kraft, das eine Pflichtinformation zum Heizungswechsel vorsieht. Gemäß § 71 Absatz 11 ist vor dem Einbau einer Heizungsanlage, die mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben wird, eine Beratung durch eine fachkundige Person erforderlich. Diese Beratung soll über mögliche Auswirkungen der Wärmeplanung informieren und auf potenzielle Unwirtschaftlichkeit hinweisen, insbesondere aufgrund der steigenden Kohlenstoffdioxid-Bepreisung.
Als erfahrener Energieberater präsentieren wir Ihnen die notwendige Pflichtinformation gemäß den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes. Wir informieren Sie umfassend über die Auswirkungen Ihrer Heizungsentscheidung und helfen Ihnen dabei, eine wirtschaftliche und nachhaltige Lösung für Ihre Wärmeversorgung zu finden.
Verlassen Sie sich auf unsere Fachkompetenz und lassen Sie uns gemeinsam die besten Entscheidungen für Ihre Heizungsanlage treffen.